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Informationen

Sie haben Fragen rund um unsere Stiftung, den Spendenprozess oder die Abläufe nach einem Katastrophenereignis? Unsere FAQ halten Antworten auf die häufigsten Fragen parat.

Im Katastrophenfall

Sind Kinder zurückgeblieben?

Wenn minderjährige Kinder zu Vollwaisen werden, wird vielen erst die volle Tragweite des Unglücks bewusst. Diese Kinder brauchen schnelle, bestmögliche Betreuung. Daher sollten Sie eine schnelle und richtige Entscheidung treffen: Können Sie das Kind/die Kinder bei sich aufnehmen? Falls nicht, wer ist in der Verwandtschaft oder Bekanntschaft in der Lage, diese schwierige Aufgabe zu übernehmen? Für jedes minderjährige Kind wird von der Gemeindeverwaltung automatisch ein Vormund bestellt.

Sind Haustiere zurückgeblieben?

Haustiere waren die Lieblingstiere des oder der Verunglückten und sollten auch wieder eine entsprechende Heimat finden. Können Sie die Tiere bei sich aufnehmen oder kennen Sie andere Personen, die sich dieser Tiere annehmen? Wenn sich keine Lösung abzeichnet, können bei exotischen Tieren Zoos befragt werden. Bei heimischen Tieren (Hunde, Katzen, Hasen usw.) sollten Sie mit dem Tierheim in Ihrer Nähe Kontakt aufnehmen.

Wie kann die Identifizierung der Opfer erleichtert werden?

Alle geborgenen toten Personen oder Teile von Leichen werden von Beamten des Bundeskriminalamts identifiziert. Dies ist eine sehr schwere und zeitaufwändige Arbeit. Sie können dazu beitragen, diese Arbeit zu erleichtern, indem Sie den örtlichen Kriminalbeamten, von denen Sie besucht werden, möglichst genaue Angaben über den oder die Verunglückten machen (getragene Kleidung, Schmuckstücke, vorhandene Narben usw.).

Ermöglichen Sie den Beamten auch, in die Wohnung des oder der Verunglückten zu gehen, um dort Fingerabdrücke, Haarproben usw. zu finden, die für eine DNA-Analyse gebraucht werden. Denken Sie bitte daran, dass diese Arbeit viel Zeit benötigt und schnelle Ergebnisse nicht zu erwarten sind. Falls Sie Fragen zur Identifizierung Ihrer Angehörigen haben, wenden Sie sich an das Bundeskriminalamt.

Fragen Sie hier auch nach dem persönlichen Hab und Gut des Verunglückten, welches auf der Reise mit dabei war, wie Foto- und Filmkameras, Schmuck, Geld, Kreditkarten, Ausweise usw.

Wo erhalten ich eine Sterbeurkunde?

Gelten Ihre Angehörigen als vermisst, obwohl bekannt ist, dass es keine Überlebenden gegeben hat (Flugzeugabstürze über dem Meer, Schiffsunglücke usw.), brauchen Sie trotzdem eine Sterbeurkunde, um bei Banken und Versicherungen Ihre Ansprüche geltend zu machen. Diese Sterbeurkunde kann zentral angefordert werden beim Standesamt 1 in Berlin.

Was geschieht mit dem Auto der Verunglückten?

Ist der Verunglückte mit seinem Auto zum Flughafen gefahren, so sollte der Wagen schnellstens geholt werden, denn die Parkgebühren sind dort erheblich. Bewahren Sie bitte den Parkbeleg auf; eventuell übernimmt eine Versicherung diese Kosten.

Wie geht die Kommunikation mit Arbeitgebern vonstatten?

Verständigen Sie auch den Arbeitgeber des Verunglückten und geben Sie Firmenschlüssel und anderes Firmeneigentum zurück.

Was passiert mit der Wohnung?

Falls der Verunglückte allein in einer Wohnung lebte, sollten Sie diese Wohnung kündigen. Bedenken Sie aber beim Kündigungstermin, dass die Wohnung erst geräumt, gereinigt und eventuell renoviert werden muss, was oft viel Zeit und Arbeit in Anspruch nimmt.

Wie verfahre ich mit Versicherungen?

Suchen Sie die Versicherungsunterlagen des Verunglückten und sprechen Sie mit dem Versicherungsvertreter, welche Versicherungen erlöschen und ob Versicherungen an die Erben zur Auszahlung kommen.

Bei Flugzeugabstürzen sind Sie automatisch und unabhängig von der Schuldfrage versichert. Hier sind die verunglückten Personen und zusätzlich das Gepäckversichert. Lesen Sie bitte dazu auch die »Mitteilung an international reisende Fluggäste über Haftungsbegrenzung«. Sie finden Sie auf der Rückseite des Flugscheins. Sie sind aber auch auf jeden Flugschein gedruckt.

Auch bei einigen Kreditkarten ist eine Unfallversicherung inbegriffen. So können je nach Karte Beträge zur Auszahlung kommen. Prüfen Sie bitte den Kartenvertrag. Bindende Voraussetzung ist, dass die Reise mit der Kreditkarte bezahlt wurde.

Wer übernimmt die Bankgeschäfte?

Über das Bankguthaben kann nur derjenige verfügen, der einen Erbschein hat. Diesen erhalten Sie als Erbberechtigter nach einer Vermisstenanzeige vom Standesamt 1 Berlin.

Welche Verträge müssen gekündigt werden?

Für den Verunglückten sollten Sie kündigen: Zeitung, Zeitschriften, Rundfunk und Fernsehen, Telefon, Fax und E-Mail, sonstige Abonnements, Wohnung, Autoversicherungen; ferner Gas-, Wasser- und Stromlieferanten benachrichtigen.

Wie kann man Rentenansprüche geltend machen?

Falls durch den Unglücksfall Rentenansprüche geltend gemacht werden können, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer örtlichen Rentenberatungsstelle auf.

Wie wird die Erbschaft geregelt?

Bei Nachlassregelungen ist ein Notariat oder Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen Wohnsitz hatte, zuständig. Wenden Sie sich bei Erbschaften an einen Anwalt, der sich auf diesem Gebiet spezialisiert hat.

Welche Verjährungsfristen gibt es zu beachten?

Da in der unmittelbaren Nachfolgezeit häufig die Kraft nicht ausreicht, Ansprüche geltend zu machen, oder eine schamhaft besetzte innere Auseinandersetzung geführt wird, besteht die Gefahr, die Verjährungsfristen zu versäumen. Wenn Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens gefunden haben, so sprechen Sie diesen wichtigen Punkt auf jeden Fall an.

Welche Kosten können erstattet werden?

Bewahren Sie alle Rechnungen und Belege auf, die in Zusammenhang mit dem Tod  oder Verletzungsfall stehen. Möglicherweise übernimmt eine Versicherung diese Kosten, zum Beispiel:

  • Fahr- oder Flugkosten zur gemeinsamen Trauerfeier (sofern sie nicht vom Reiseveranstalter bezahlt werden)
  • Kosten für den Trauergottesdienst (Pfarrer, Blumen, Kirchenchor usw.)
  • Trauerkleidung
  • Grabstein oder Gedenkplatte
  • Blumen für das Grab
  • Zeitungsanzeigen
  • Gebühr für Sterbeurkunde
  • Telefon und Portokosten (pauschal ohne Beleg)

Wenn Ihr Schmerz so groß ist, dass Sie im Moment diese Aufgaben nicht selbst erledigen können, so beauftragen Sie Freunde oder einen Rechtsanwalt, der Ihnen gegen Gebühr diese Aufgaben abnimmt.

Wer leistet Beistand?

Geistliche Hilfe

Geistliche Hilfe und Begleitung können Sie von Ihrem Pfarrer erhalten, der für Ihre Kirchengemeinde zuständig ist. Er ist auch der Ansprechpartner für die Beerdigung und für Trauergottesdienste. Darüber hinaus steht er auch für Ihre Fragen zur Verfügung, die Sie
vielleicht beschäftigen, über die Sie grübeln und auf die Sie keine Antwort finden. Er wird sicher nicht alle Fragenbeantworten können, er ist aber ein wertvoller Gesprächspartner.

Psychologische Hilfe

Hinterbliebene (Ehepartner, Eltern, Kinder, Brüder, Schwestern) können nach Unglücken, in denen einer oder mehrere ihrer Angehörigen zu Tode gekommen sind, in ein seelisches
Tief fallen. Nützen Sie bitte das Angebot einer psychosozialen Nachsorge für die Bewältigung des Erlebten und der Trauer. Wenn sich Opfer und Hinterbliebene zu einer Schicksalsgemeinschaft zusammenschließen, hat sich das als sehr hilfreich bewährt.

Für psychologische Hilfe hat sich ein Wochenendseminar bewährt. Um ein geeignetes Angebot zu finden, muss man sich vorher über die Ziele klar werden, die man in einem solchen Seminar erreichen möchte. Aus dem umfangreichen Angebot soll hier nur auf eine Veranstaltung hingewiesen werden, die aus eigener Erfahrung hilfreich war: Gespräche, Kontakte zu Menschen mit ähnlichem Schicksal, sich aufgehoben fühlen in Schicksalsgemeinschaften hilft nicht alleine das Erlebte durchmachen zu müssen.

Für Betroffene

Wie schütze ich mich als Nothelfer?

Fachtext zum Thema „Wie schütze ich mich als Nothelfer?“ erschienen im September 2016 im Magazin „punktum.“ vom schweizerischen Berufsverband für Angewandte Psychologie.

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Was ist eine Posttraumatische Belastungsstörung?

Informationsblatt zum Thema Posttraumatische Belastungsstörung. Wie äussert sich diese? Wie reagieren Betroffene nach einem belastenden Ereignis?

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Wie kann eine PTBS behandelt werden?

Fachtext zum Thema „Posttraumatische Belastungsstörung“ erschienen im Oktober 2006 im Magazin „NeuroTransmitter“.

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Wann ist eine Person vermisst, wann ist sie verschollen?

Eine vermisste Person ist jemand, dessen Schicksal oder Aufenthaltsort nicht bekannt oder unsicher ist. Dies kann im Rahmen besonderer Ereignisse (z.B. Katastrophen) oder aufgrund individueller Beweggründe geschehen. Ohne eine dieser besonderen Ursachen spricht man von Verschollenheit.

Was muss ich tun, wenn ich nicht weiß, was passiert ist?

Sämtliche in Deutschland für vermisst erklärten Personen werden beim Bundeskriminalamt registriert.

  • Abgleich/Auswertung von Daten (insbesondere Telefonverbindungen
  • Adressbücher, Computerdaten)
  • Befragung von Personen im sozialen Umfeld
  • Personenfahndung

Das Wichtigste ist, die vermisste(n) Person(en) zu melden. Die Meldung eines Vermisstenfalls – die Vermisstenanzeige – muss bei der örtlichen Polizeidienststelle erstattet werden und kann durch jeden erfolgen. Hiernach schließen sich die polizeilichen Ermittlungsarbeiten an wie z.B.

Wie erfolgt die Suche nach Vermissten?

Wenn im Ausland Deutsche vermisst werden, wird das Bundeskriminalamt über die jeweilige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) oder die Interpol-Dienststelle des Landes informiert.

Die VermisstensteIle des Bundeskriminalamts setzt dann die für den Wohnsitz zuständige deutsche Polizeidienststelle von diesem Vermisstenfall in Kenntnis und bittet um entsprechende Überprüfungen. Kann der Aufenthaltsort des Vermissten nicht festgestellt werden, erfolgt die weitere Sachbearbeitung durch die zuständige deutsche Polizeidienststelle. Sie erhebt unter anderem Identifizierungsmaterial (Fotos, Fingerabdrücke, Zahnschema) des Vermissten und stellt dies über das Landeskriminalamt und Bundeskriminalamt der ausländischen Interpol-Dienststelle zur Verfügung.

Gegebenenfalls werden noch weitere Staaten durch das Bundeskriminalamt in die Fahndung nach der vermissten Person einbezogen. Die polizeiliche Arbeit von Vermisstenfällen kann im Internet auf den Seiten des Bundeskriminalamtes nachgelesen werden.

Neben den Ermittlungsarbeiten der Polizeien und des Bundeskriminalamtes betreiben das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) und eine Reihe von nationalen Gesellschaften Suchdienste, wie z.B. das Deutsche Rote Kreuz www.drk.de/suchdienst oder die Rothalbmondbewegung.

Welche Folgen hat das alles für mich?

Neben den psychischen Folgen bei den Angehörigen Vermisster treten auch oftmals rechtliche Schwierigkeiten auf, die sich über Jahre hinziehen können. Bis zu einer Todeserklärung können Pensionszahlungen verweigert werden. Auch Erbschaften können oft nicht abgewickelt werden. In Deutschland regelt dies das Verschollenheitsgesetz.

Ist die vermisste Person volljährig und bedürfen dessen Vermögensangelegenheiten der Fürsorge, ordnet das Amtsgericht (Vormundschaftsgericht), in dessen Bezirk sie ihren Wohnsitz hat, eine Abwesenheitspflegschaft an und bestellte ihr einen Abwesenheitspfleger. Die Abwesenheitspflegschaft endete kraft Gesetzes, wenn die vermisste Person für tot erklärt oder ihre Todeszeit nach den Vorschriften des Verschollenheitsgesetzes festgestellt wurde.

In der Regel liegt eine so genannte Gefahrverschollenheit vor, wenn eine Person im Zusammenhang mit einer Katastrophe vermisst wird wie zum Beispiel bei der Flutkatastrophe in Südostasien als Folge des Seebebens vor Sumatra (Tsunami) am 26. Dezember 2004. Eine Todeserklärung kann dann bereits nach Ablauf eines Jahres erfolgen.

Die Todeserklärung erfolgt grundsätzlich auf Antrag bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verschollene seinen letzten inländischen Wohnsitz hatte. Antragsberechtigt ist neben dem Ehegatten, den Abkömmlingen (Kindern) und den Eltern eines Verschollenen jeder andere, der ein rechtliches Interesse an der Todeserklärung hatte, z.B. der Arbeitgeber oder ein Versicherer.

Auch ein Abwesenheitspfleger kann mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts einen Antrag auf Todeserklärung stellen. Die Kosten des Verfahrens fallen grundsätzlich dem Nachlass des Verschollenen zur Last

Werden die Eltern oder wird ein Elternteil von minderjährigen Kindern vermisst bzw. sind diese verschollen, stellt sich die Frage, wer nun das elterliche Sorgerecht ausübt. Hierzu gibt es vier Möglichkeiten:

1. Gemeinsame elterliche Sorge – ein Elternteil wird vermisst

Steht Eltern gemeinsam die elterliche Sorge für ihr minderjähriges Kind zu und wird ein Elternteil vermisst, so übt der andere Elternteil kraft Gesetzes die elterliche Sorge allein aus.

2. Gemeinsame elterliche Sorge – beide Elternteile werden vermisst

Steht Eltern gemeinsam die elterliche Sorge für ihr minderjähriges Kind zu und werden beide Elternteile vermisst, hat das Familiengericht die im Interesse des Kindes erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Das Familiengericht wählt dann einen Vormund aus. Die Bestellung des Vormunds und seine Beaufsichtigung erfolgt durch das Vormundschaftsgericht. Der Vormund sorgt an Stelle der Eltern für die Person sowie für das Vermögen des minderjährigen Kindes und vertritt es im Rechtsverkehr.

3. Allein sorgeberechtigte Mutter eines nichtehelichen Kindes wird vermisst

Wird die Mutter eines minderjährigen Kindes vermisst, dessen Eltern bei der Geburt nicht miteinander verheiratet waren, und die kraft Gesetzes die alleinige elterliche Sorge hat, überträgt das Familiengericht die elterliche Sorge auf den Vater, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Andernfalls wird eine Vormundschaft angeordnet und ein Vormund bestellt (wie bei der gemeinsamen elterlichen Sorge – beide Elternteile werden vermisst).

4. Allein sorgeberechtiger Elternteil wird vermisst

Wird der Elternteil vermisst, dem das Familiengericht die elterliche Sorge allein übertragen hat, überprüfte das Familiengericht, ob die Sorgerechtsentscheidung abgeändert und die elterliche Sorge dem nicht vermissten Elternteil übertragen werden sollte. Kommt es dazu aus Gründen des Kindeswohls nicht, wird eine Vormundschaft angeordnet und ein Vormund bestellt (wie bei der gemeinsamen elterlichen Sorge – beide Elternteile werden vermisst). Zuständig ist immer das Amtsgericht (Familiengericht), in dessen Bezirk das Kind seinen Wohnsitz hat. Das Gericht wird von Amts wegen tätig, sobald es durch Betroffene, Angehörige, Nachbarn oder das Jugendamt von der konkreten Familiensituation erfährt. Was wird aus dem Krankenversicherungsschutz bei ausbleibenden Beitragszahlungen? Bleibt die Beitragszahlung einmalig aus, weil der Beitragszahler vermisst wird, führt dies nicht sofort zum Ende des Versicherungsverhältnisses in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei einem pflichtversicherten Arbeitnehmer führt der Arbeitgeber den Beitragsanteil des Arbeitnehmers zusammen mit seinem Anteil an die Krankenkasse ab. Wird kein Gehalt mehr gezahlt, bleibt das Versicherungsverhältnis auch ohne Entgeltzahlung für einen Monat erhalten, wenn das Arbeitsverhältnis formell fortbesteht. Dieser Grundsatz ist besonders wichtig für mitversicherte Angehörige, deren Leistungsansprüche dadurch gesichert werden. Notwendig ist jedoch, dass sich die mitversicherten Angehörigen bei der zuständigen Krankenkasse meldeten. Denn ein Versicherungsschutz kann nur aufrecht erhalten bleiben, wenn innerhalb von drei Monaten Beiträge gezahlt werden.

Die Beiträge der freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Arbeitnehmer schuldet der Versicherte dagegen selbst. Die freiwillige Mitgliedschaft endete mit dem Tod des Mitglieds. Gilt das Mitglied als vermisst, führt eine einmal ausbleibende oder verspätete Beitragszahlung aber auch hier nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes. Die Beiträge müssen ebenfalls innerhalb von drei Monaten entrichtet werden. Wichtig ist daher auch für Angehörige bei freiwilliger Mitgliedschaft, die zuständige Krankenkasse zu informieren.

Welche finanziellen Ansprüche haben Hinterbliebene?

Die Voraussetzung für die Zahlung einer Hinterbliebenenrente ist der Nachweis des Todes des Rentenbeziehers. Liegt ein Totenschein nicht vor, werden unter Umständen auch andere Unterlagen akzeptiert, die eindeutig belegen, dass sich der Vermisste zum Zeitpunkt des Unglücks vor Ort aufgehalten hat (zum Beispiel Buchungsunterlagen). Wird der Tod des Vermissten als erwiesen angesehen, wird die Hinterbliebenenrente sofort ausgezahlt.

So lange das Schicksal des Vermissten nicht geklärt ist, wird das Gehalt oder die Rente zumeist die ersten drei Monate nach dem “Verschwinden” (unter Vorbehalt) weitergezahlt. Bestätigten sich die schlimmsten Befürchtungen und der Tod des Vermissten wird nachgewiesen, wird rückwirkend eine Hinterbliebenenrente gezahlt. Die Hinterbliebenenrente wird dann mit den gezahlten Gehältern oder Renten verrechnet.

Lässt sich das Schicksal des Vermissten nicht klären, werden die Renten längstens bis zur Erklärung des Todes (in der Regel nach einem Jahr) weitergezahlt. Danach kann eine Hinterbliebenenrente wegen Verschollenheit beantragt werden. Auch die Hinterbliebenenrente wegen Verschollenheit wird mit den bereits gezahlten Renten verrechnet. Weitere Informationen über die Rentenzahlung an Hinterbliebenen können im Internet nachgelesen werden auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung (BfA).

Welche finanziellen Ansprüche habe ich, wenn ich selbst verletzt wurde? Für Verletzte kommen langfristig Ansprüche auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und möglicherweise Ansprüche auf Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in Betracht. Die Rentenversicherungsträger beraten dazu alle Betroffenen in ihren Auskunfts- und Beratungsstellen und über das Bürgertelefon über die jeweiligen Möglichkeiten.

Weitere Informationen zur Rentenzahlung bei Vermissten (Verschollenen) und Todesnachweisen können im Internet nachgelesen werden auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung (BfA).

Wer stellt Todesnachweise und Sterbeurkunden aus?

Zentraler Ansprechpartner für die Ausstellung einer Sterbeurkunde bei Todesfällen im Ausland ist das Standesamt I in Berlin.

Dieses ist schriftlich zu erreichen unter
Standesamt I in Berlin
Rückerstraße 9
10119 Berlin

oder telefonisch unter 030 90207-0, per Fax unter 030 3090207-245, per E-Mail unter info@stand1.verwalt-berlin.de oder im Internet unter www.berlin.de.

Wie erfolgt die Identifizierung von Toten?

Innerhalb des Bundeskriminalamtes gibt es eine Identifizierungskommission (IDKO), die bei großen Katastrophen und mit Zustimmung des betroffenen Staates oder auf Anforderung durch die zuständige Inlandsbehörde an die Unglücksstelle entsandt werden kann, um bei den Identifizierungsarbeiten zu helfen. In internationaler Zusammenarbeit werden dann vor Ort mit kriminalistischem Fachwissen alle Befunde erhoben, die zu einer Identifizierung beitragen können. Hierzu gehören die Abnahme der Fingerabdrücke und die genaue Auflistung der an den Toten festgestellten Schmuck- und Bekleidungsstücke. Hinzu kommt die rechtsmedizinische Befunderhebung zur Erstellung einer ausführlichen Personenbeschreibung, die Feststellung besonderer lV1erkmale am und im Körper, die Erstellung des Zahnstatus sowie die Erlangung von Gewebeproben für eine möglicherweise erforderliche DNA-Analyse. Parallel zu den Untersuchungen am Unglücksort werden vom Ante-Mortem-Team im Bundeskriminalamt Wiesbaden Vergleichsunterlagen möglicher Opfer über die zuständigen nationalen und internationalen Polizeidienststellen eingeholt, um sie mit den vor Ort erhobenen Befunden vergleichen zu können.

Vertreter der IDKO gehören einer internationalen Arbeitsgruppe an, die jährlich beim Generalsekretariat der INTERPOL in Lyon zusammenkommt, um die Identifizierungsmethoden länderübergreifend aufeinander abzustimmen und die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Identifizierung von Opfern großer Katastrophen zu verbessern. Weitere Informationen zur Arbeit der IDKO Sie unter www.bka.de erhältlich.

Zur Stiftung

Was ist eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts?

Eine selbstständige gemeinnützige Stiftung ist eine Körperschaft, die der Stiftungsaufsicht des entsprechenden Bundeslandes unterliegt.

Wo finde ich die Stiftungssatzung?

Die Satzung unserer Stiftung kann hier eingesehen und heruntergeladen werden.

Zum Spendenprozess

Wie kann ich die Stiftung unterstützen?

Die Stiftung Katastrophen-Nachsorge finanziert sich ausschließlich durch Zustiftungen, Vermächtnisse und Spenden.

Spenden Sie einmalig oder regelmäßig einen von Ihnen frei gewählten Betrag, um gezielt ein zweckbestimmtes Projekt zu fördern. Oder Sie stiften einmalig oder regelmäßig einen von Ihnen frei gewählten Betrag in das Stiftungskapital oder Sie hinterlassen einen Vermögenswert oder eine Erbschaft und erwirken eine nachhaltige Vermögensbindung.

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Ja, Sie erhalten von uns eine Spendenbescheinigung, auch Zuwendungsbestätigung oder Spendenquittung genannt. Um Ihnen eine Spendenbescheinigung auszustellen benötigen wir Ihre Adresse. Bitte teilen Sie uns diese im Rahmen Ihrer Zuwendung mit.

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